1. Anwendungsbereich und Geltung
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge, Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen der SIMWRX GmbH an den Kunden. Der Kunde wird auf die AGB, insbesondere, wo diese zu finden sind, hingewiesen. Die vorliegenden AGB werden mit jeder Bestellung / mit jedem Auftrag des Kunden anerkannt.
- Von den AGB abweichende Regelungen sind als solche ausdrücklich zu bezeichnen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.
2. Auftrag und Vertragsabschluss
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der SIMWRX GmbH kommt durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch SIMWRX GmbH zustande. Der Auftrag erfolgt mündlich, schriftlich, per Mail oder via Internet. SIMWRX GmbH nimmt den Auftrag / die Bestellung an, indem sie dem Kunden entweder eine Auftragsbestätigung oder die Ware zustellt.
3. Lieferung / Lieferfristen / Versandkosten
- Die bestellten Produkte werden nur an Adressen in EU - Länder versandt. Nach Absprache kann auch ein Versand in andere Europäische - Länder und Übersee erfolgen. Sofern an Lager, werden die Produkte an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die SIMWRX GmbH behält sich vor, einen Übergabeort mit dem Kunden zu vereinbaren, der von der Adresse des Kunden abweicht. Befindet sich die Ware nicht an Lager wird in der unter Ziff. 1.1 erwähnten Auftragsbestätigung die voraussichtliche Lieferfrist vermerkt. Die Angaben zu Lieferfristen erfolgen jedoch ohne Gewähr, diese sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
- Die SIMWRX GmbH haftet nur dann für die Einhaltung eines Liefertermins, wenn dieser ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart und der Liefertermin schriftlich von der SIMWRX GmbH bestätigt wurde.
- Kann der nach Ziff. 3.2 ausdrücklich vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden, teilt die SIMWRX GmbH dem Kunden die voraussichtliche Lieferverzögerung unmittelbar mit. Das Auftragsverhältnis bleibt ohne schriftliche Mitteilung des Kunden bestehen. Beabsichtigt der Kunde vom Auftrag zurückzutre-ten, hat er dies der SIMWRX GmbH unmittelbar nach Mitteilung der Lieferverzögerung schriftlich mitzuteilen. Dasselbe gilt, wenn gegenüber der mitgeteilten Lieferfrist (Ziff. 3.1) eine Verzögerung der Lieferung von mehr als 5 Tagen beträgt.
- Die Lieferungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Kunden ab Lager der SIMWRX GmbH. Die effektiven Kosten für Versand und Verpackung werden dem Kunden i.d.R. in Rechnung gestellt. Von dieser Regelung ausgenommen sind abweichend schriftlich geregelte Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der SIMWRX GmbH.
- Die Verpackung der bestellten Produkte erfolgt zweckmässig, um den bestmöglichen Schutz des Produktes zu ermöglichen. Für die beschädigungsfreie Zustellung wird jedoch keine Gewähr übernommen. Wird die gelieferte Ware durch den Transport beschädigt, obliegt es dem Kunden, den Schaden unverzüglich nach Öffnen der Verpackung beim Transportunternehmen und der SIMWRX GmbH zu melden und sowohl den Schaden als auch die Mitteilung zu dokumentieren.
- Ist ein bestelltes Produkt zum Lieferzeitpunkt nicht mehr verfügbar, behält sich die SIMWRX GmbH vor, dem Kunden ein gleichwertiges Produkt im Sinne einer Hingabe an Erfüllung statt zuzustellen.
- Abklärungsunterlagen, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses erstellt werden, sind Eigentum der SIMWRX GmbH und werden nicht an Drittpersonen / dritte Institutionen weitergegeben.
4. Eigenschaften der Produkte
Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere bleiben Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, vorbehalten. Ebenfalls vorbehalten bleiben Irrtum in der Beschreibung, Abbildung und Preisangabe. Sämtliche technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller. Soweit die SIMWRX GmbH nicht Herstellerin von Handelswaren ist, bleiben Änderungen des Produktes im Sinne des technischen Fortschrittes dem Hersteller vorbehalten.
5. Rücktrittsrecht der SIMWRX GmbH
Die SIMWRX GmbH ist berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
- Force majeure oder andere von der SIMWRX GmbH nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
- Eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der von der SIMWRX GmbH gesetzten Frist nicht geleistet;
- Wenn die SIMWRX GmbH begründetet Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit des Personals/der Kunden oder das Ansehen der Firma beeinträchtigen könnten;
- Der Kunde hat seine Zahlungen eingestellt oder ist zahlungsunfähig geworden (Konkurs, Pfändung);
- Gesetzeswidrigkeiten.
Bei einem Rücktritt der SIMWRX GmbH aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
6. Preise
Preise sind in Schweizer Franken angegeben und verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) und exkl. Versandkosten. In Kostenvoranschlägen werden Preise exkl. MwSt. und die CH-MwSt. separat ausgewiesen. Preise, welche die SIMWRX GmbH in € (EURO) publiziert, können auf Wunsch in EURO verrechnet werden. Die Preise beziehen sich ausschliesslich auf die bestellten Leistungen gemäss Auftragsbestätigung. Vom Kunden verursachter Mehraufwand infolge nachträglicher Änderung wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
7. Offerten
Die Annahmefristen für Offerten der SIMWRX GmbH werden in der jeweiligen Offerte festgelegt. Nach Ablauf der Frist ist die SIMWRX GmbH nicht mehr an die Offerte gebunden. Sofern nicht anders ausgewiesen, ist eine Offerte 30 Tage ab Erstellungsdatum gültig.
8. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
- Der in Rechnung gestellte Betrag ist - vorbehalten abweichender schriftlicher Regelungen - innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Wird der offene Betrag nicht fristgerecht bezahlt, behält sich die SIMWRX GmbH vor, ohne vorgängige Zustellung einer Mahnung, den Kunden in Verzug zu setzen und einen Verzugszins gemäss Art. 104 ff. OR von 5% zu berechnen.
- Bei Verzug behält sich die SIMWRX GmbH das Recht vor, weitere Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen bis sämtliche offenen Forderungen getilgt sind. Der Lieferstopp ist dem Kunden schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Allfällige Folgen, die sich aus einem Lieferstopp ergeben, hat der Kunde selbst zu tragen. Überdies behält sich die SIMWRX GmbH vor, von weiteren Auftragsverhältnissen definitiv zurückzutreten. Der Rücktritt wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die SIMWRX GmbH behält sich weitere rechtliche Schritte vor.
- Die SIMWRX GmbH ist berechtigt, im Verzugsfalle Mahn- und Schreibgebühren sowie Rechts-, Rücknahme- und Transportkosten zu beanspruchen.
- Die Verrechnung allfälliger Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
- Die SIMWRX GmbH behält sich das Recht vor, Kunden ausschliesslich nach erfolgter Vorauszahlung zu beliefern.
- Die SIMWRX GmbH kann Dritte mit dem Inkasso von Zahlungsausständen beauftragen bzw. Forderungen an Dritte veräussern.
9. Bonitätsprüfung
Die SIMWRX GmbH behält sich bei Bezahlung gegen Rechnung das Recht vor, die Bonität des Kunden zu prüfen.
10. Rückgaberecht
SIMWRX GmbH akzeptiert Rücksendungen oder Umtausch ausschliesslich nach vorheriger Zustimmung und gegen eine entsprechende Umtriebsvergütung. Die Ware muss unbeschädigt, ungebraucht, funktionsfähig, vollständig und in Originalverpackung zurückgesendet werden. Rücksendungs- und allfällige Reparatur- oder Instandstellungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Vom Umtauschrecht ausgenommen sind auf Kundenwunsch erstellte Werke, eigens auf Bestellung des Kunden eingekaufte Nichtlagerartikel sowie geöffnetes Verbrauchsmaterial.
11. Prüfung der Ware / Mängel / Gewährleistung
- Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Zustellung / Übergabe zu prüfen und Mängel und Abweichungen von der Bestellung / vom Auftrag der SIMWRX GmbH unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Mängel, die selbst bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbar sind (versteckte Mängel) sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen.
- SIMWRX GmbH behebt - sofern möglich - fristgerecht und ordnungsmäss gerügte Mängel auf eigene Kosten (Nachbesserungsrecht). Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden, ersetzt SIMWRX GmbH die mangelhafte Ware. Ist ein Warenersatz nicht möglich, kann der Kunde eine dem Mangel angemessene Preisminderung verlangen. Die Rückvergütung erfolgt an den Kostenträger.
- Für Neu-Waren, die von einem dritten Hersteller bezogen werden, gelten die Garantiefristen des jeweiligen Herstellers / Lieferanten. Diese Fristen entbinden den Kunden jedoch nicht von der Pflicht, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und eine allfällige schriftliche Mängelrüge zu erheben.
- Beim Kauf von Occasions-Waren gilt die Gewährleistungsfrist nach Art. 210 Abs. 4 lit. a OR. Die Frist beginnt mit Ablieferung oder Übergabe der Ware. Diese Gewährleistungsfrist kann, soweit nach Gesetz möglich, im gegenseitigen Einvernehmen wegbedungen und die Wandelung und Minderung ausgeschlossen werden.
- Kein Fall von Gewährleistung liegt vor, wenn ohne schriftliche Zustimmung der SIMWRX GmbH Veränderungen (z.B. Reparaturen, Umbauten) am Gegenstand vorgenommen werden und der Mangel auf diese Veränderung zurückzuführen ist, das Produkt nicht bestimmungsgemäss oder unsachgemäss verwendet wird / wurde oder die vorgeschriebenen oder üblichen Unterhalts- und Wartungsarbeiten nicht eingehalten werden / wurden. Überdies haftet die SIMWRX GmbH auch nicht für gängige Verschleisserscheinung.
- Für die Durchführung der Gewährleistung ist die Ware mit einer Kopie der Originalrechnung oder des Lieferscheines einzusenden.
- Die Übernahme allfälliger Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
12. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen im Eigentum der SIMWRX GmbH. Dem Kunden ist es untersagt, solange die SIMWRX GmbH den Eigentumsvorbehalt geltend macht, die Ware zu veräussern, zu verleihen, vermieten oder zu verpfänden. Bei Pfändung oder anderweitigen Eingriffen Dritter in das Eigentum an der entsprechenden Ware, ist die SIMWRX GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Eigentumsvorbehalt der SIMWRX GmbH geht anderweitigen Abreden des Kunden mit Drittpersonen vor.
13. Geheimhaltung / Datenschutz
Im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis mitgeteilte Kundendaten werden zu Verarbeitungszwecken gespeichert und ausschliesslich für interne Marktforschungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung unbedingt erforderlich. Die Bearbeitung der Kundendaten erfolgt unter Einhaltung der Schweizer Datengesetzgebung.
14. Geistiges Eigentum
Das Geistige Eigentum an den im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erstellten Unterlagen und Dokumenten etc. entsteht und verbleibt bei der SIMWRX GmbH. Diese dürfen ohne vorgängige schriftliche Einwilligung der SIMWRX GmbH nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde erwirbt auch nach Vergütung der Kosten kein Eigentum an den vorstehend genannten Unterlagen. Der Kunde erhält ausschliesslich das recht auf Nutzung der erstellten Unterlagen. Eine Übertragung der Urheberrechte wird gesondert in einem Urheberrechtsübertragungsvertrag geregelt.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB abgeschlossen werden (mündlich, schriftlich oder elektronisch), unterliegen Schweizer Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts (CISG). Für allfällige Streitigkeiten werden die Gerichte in Zürich als zuständig erklärt.